Hausaufgaben
Hausaufgaben
Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit bearbeitet werden können. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
An Grundschulen gilt eine Zeit von bis zu einer Stunde als angemessen. (vgl. § 23 BaySchO)
Besonders wichtig ist in den Jahrgangsstufen 1 und 2 die tägliche Lesehausaufgabe.
In den Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 sollten zudem die Lernwörter auch zu Hause regelmäßig geübt werden. Eine gute Lese- und Rechtschreibleistung kann nur durch Übung erlangt werden. Nicht jedes Kind, dass in der Rechtschreibung oder im Lesen schwach ist, hat eine Lese-/Rechtschreibstörung. In vielen Fällen fehlt die Übung!