Deutsch-Vorkurs & DaZ

Vorkurs

Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder eine Kindertageseinrichtung noch einen Vorkurs nach Art. 5 Abs. 3 des Bayerischen Integrationsgesetzes besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen.

Der Vorkurs wird an unserer Schule in der Regel einstündig angeboten. In diesem Schuljahr leitet Frau Schäffler den Vorkurs. (BayEUG §37)

 

DaZ

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden vom Staatlichen Schulamt Deutschfördermaßnahmen im Rahmen der vom Staatsministerium festgelegten Richtlinien eingerichtet. Die Anzahl der Unterrichtsstunden beträgt in diesem Schuljahr 2 Unterrichtsstunden. Die unterrichtende Lehrkraft ist Frau Schäffler.

Weitere zusätzliche Förderstunden in diesem Bereich stehen uns in diesem Jahr zur Verfügung. Die unterrichtenden Lehrkräfte sind Frau Dobbelstein, Frau Geith und ab Dezember Frau Jüngling.